BGH (Urt. v. 1.2.2018 – III ZR 196/17) sagt NEIN! Werbende Unternehmen benötigen in der Regel die Einwilligung von potentiellen Kunden, um diese mittels E-Mail über neue Produkte, Leistungen oder Rabatte informieren zu dürfen. Anders ist dies nach § 7 Abs. 3 UWG nur im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen. Dort wird vermutet, dass der Kunde Interesse … Hat die Einwilligungserklärung ein Verfallsdatum? weiterlesen