Retweeten stellt keine Urheberrechtsverletzung dar

In einer aktuellen Entscheidung hat das Amtsgericht Köln (Urt. v. 22.04.2021, Az.: 111 C 569/19) klargestellt, dass der Retweet eines Beitrages mit einem urheberrechtlich geschützten Werk keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Auch wenn es sich um eine Entscheidung eines Amtsgerichtes handelt, kann man aus dieser Entscheidung wichtige rechtliche Erkenntnisse für das eigene Nutzerverhalten auf Twitter, Instagram oder … Retweeten stellt keine Urheberrechtsverletzung dar weiterlesen