1. Muss man es dulden, auch ohne Zustimmung auf einem Bewertungsportal genannt zu werden? Bewertungsportale dienen einem öffentlichen Informationsinteresse. Vor diesem Hintergrund hat der BGH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die ihre Leistungen am Markt anbieten, es hinzunehmen haben, dass sie und ihre Leistungen durch Dritte bewertet werden. Das gilt auch … FAQ und kostenloses Whitepaper zum Vorgehen gegen negative Bewertungen weiterlesen
OLG Brandenburg: Beweislast für fehlenden Behandlungskontakt trägt der bewertete Arzt
Seit der Entscheidung LG Hamburg, (Urteil vom 12.1.2018 – 324 O 63/17) schien es für Ärzte einfacher, gegen negative Bewertungen auf Bewertungsportalen wie jameda vorzugehen. Wenn und soweit der Arzt einen Behandlungskontakt bestreitet und sich ein solcher tatsächlich nicht ermitteln lässt, fehlt es für eine negative Bewertung an einer tatsächlichen Anknüpfung. Sinn und Zweck von … OLG Brandenburg: Beweislast für fehlenden Behandlungskontakt trägt der bewertete Arzt weiterlesen