Mit meinem Luther Kollegen, Markus Heins, habe ich für die t3n einmal einen Beitrag zum Thema „Urheberrecht im Internet“ verfasst. Hierbei handelt es sich um einen ersten Überblick über die Risiken, die insbesondere für Medienschaffende bestehen, wenn sie urheberrechtlich geschützten Content, den sie im Internet zur vermeintlich freien Verfügung finden, für eigene Zwecke nutzen wollen.

Nutzung von fremden Bildern

Gerade die Nutzung von fremden Bildern birgt dabei große Gefahren. Zahlreiche Angebote im Internet bieten Bilder zur freien Nutzung an. Bei anderen wiederum ist die Nutzung abhängig von der Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr. In beiden Fällen ist es aber wichtig zu prüfen, welche Nutzung überhaupt erlaubt ist. Nicht selten wird die Nutzung an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie zum Beispiel die Nennung des Urhebers bzw. der Quelle oder die Nutzung ausschließlich auf der eigenen Website und gerade nicht auch auf Social Media Kanälen.

Der Beitrag soll einen ersten Einstieg liefern. Eine erschöpfende Behandlung des Themas „Urheberrecht im Internet“ kann der Beitrag nicht liefern, dafür sind das Thema insgesamt und die einzelnen Fallkonstellationen zu komplex.

 

Der Beitrag ist hier online lesbar: Urheberrecht im Internet

 

Vielleicht auch interessante Beiträge:

Influencer Marketing – Eine Rechtsprechungsübersicht

Was sind angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen?

 

Bei Fragen zum Thema „Urheberrecht im Internet“ gerne hier melden: Kontakt