Gemeinsam mit Oliver Löffel (Löffel Abrar) habe ich für die t3n einen Beitrag zu der Frage verfasst, was Unternehmen zur Geheimhaltung ihrer Geschäftsgeheimnisse nach dem neuen GeschGehG alles machen müssen. Wichtig ist, dass Unternehmen ein tragfähiges Schutzkonzept entwickeln, um den Abfluss vertraulicher Informationen zu verhindern. Ein solches Schutzkonzept besteht dabei aus verschiedenen Bausteinen. Neben organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen, müssen Unternehmen auch technische Maßnahmen zum Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse ergreifen. Eine dieser technischen Maßnahmen kann dabei die verschlüsselte Kommunikation sein, insbesondere dann, wenn Gegenstand der Kommunikation gerade das zu schützende Geschäftsgeheimnis ist.
E-Mails sind wie Postkarten
„Zwar statuiert das GeschGehG keine ausdrückliche Pflicht zur unternehmensweiten Einführung von Verschlüsselungsverfahren. Aber unverschlüsselte E-Mails sind wie Postkarten: Jeder, der an ihrer Zustellung beteiligt ist, kann sie lesen.“
Der vollständige Beitrag steht frei auf www.t3n.de zur Verfügung: „Geschäftsgeheimnisgesetz: Das müssen Unternehmen jetzt wissen“