Markenanmeldung und Markennutzung

Bei der Gründung eines Unternehmens und der Entwicklung eines Produktes stellt sich oft bereits schon zu Beginn die Frage, wie Positioniere ich mich am Markt und wie unterscheide ich mich von anderen, insbesondere von der direkten Konkurrenz. Eine kreativ ausgewählte, ausdrucksstarke Marke ist dabei nicht nur eine Möglichkeit, die nötige Unterscheidung zu erreichen und einen Wiedererkennungseffekt bei den Endkonsumenten hervorrufen. Mit einer Marke kann man zugleich auch das Image seines Unternehmens oder einzelner Produkte pflegen und nach außen transportieren.

Welche Markenformen gibt es?

Am weitesten verbreitet sind dabei die

  • Wortmarke
  • Bildmarke
  • Wort-/Bildmarke

Weitere mögliche Markenformen sind u.a.

  • Die 3D-Marke
  • Hörmarke
  • Farbmarke

Überlegungen vor der Anmeldung

Beim Aufbau einer Marke müssen allerdings wichtige Schritte beachtet werden, um zu verhindern, dass bereits bei der Wahl für eine bestimmte Marke Rechte Dritter verletzt werden. Bereits im Vorfeld einer Markenanmeldung muss daher geprüft werden, ob das Zeichen, welches man schützen lassen möchte, bereits von einem Dritten als Marke eingetragen ist oder zum Beispiel als Firma verwendet wird.

Regelmäßig läuft die Anmeldung so ab, dass man sich nach einem Brainstorming für eine Marke entscheidet und diese direkt beim Deutschen Patent- und Markenamt („DPMA“) anmeldet. Nach Eingang der Anmeldebestätigung wird die Anmeldung auch im öffentlichen Register des DPMA angezeigt und Dritte können der Eintragung dann innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen, wenn sie meinen, dass hierdurch ihre eigenen Rechte verletzt werden. Das ist insbesondere immer dann der Fall, wenn das gewünschte Zeichen bereits von einem Dritten als Marke eingetragen wurde.

Um zu vermeiden, dass von einem Dritte die Eintragung der eigenen Marke verhindert wird, sollte vor der Anmeldung eine Recherche vorgenommen werden, ob bereits gleiche oder ähnliche Marken eingetragen wurden. Hierzu bietet beispielsweise das DPMA auf seiner Seite eine Einsteigerrecherche kostenlos an. Hierdurch kann überprüft werden, ob das eigene Zeichen bereits beim DPMA eingetragen wurde. Diese Recherche kann man grundsätzlich selber vornehmen. Eine umfassende Recherche kann man allerdings auch von einem kostenpflichtigen Dienstleister vornehmen lassen.

Neben der Recherche im DPMA Register sollte auch das Internet und die Handelsregister nach dem gewünschten Zeichen durchsucht werden, um sicher zu stellen, dass das Zeichen nicht bereits anderweitig von Dritten genutzt wird.

Wahl der richtigen Markenform

Welche Markenform letztlich zum Einsatz kommt, ist letztlich Geschmackssache. Hat man bereits ein Logo entwickelt, bietet es sich an, dieses auch als Bildmarke eintragen zu lassen. Bei Wortmarken muss man immer darauf achten, dass das gewählte Wort auch geeignet ist, auf das eigene Unternehmen hinzuweisen. Dies ist nicht der Fall, wenn das Wort lediglich eine Beschreibung der angebotenen Waren oder Dienstleistung darstellt. In diesem Fall verweigert das DPMA bereits die Eintragung. Hat man allerdings ein Wort, bei dem fraglich ist, ob dieses allein geeignet ist, als Marke eingetragen zu werden, bietet es sich häufig an, das Wort mit einem individualisierenden Bildelement zu kombinieren.

Nationaler oder internationaler Markenschutz?

Die nächste Frage, die man sich stellen muss ist die Frage nach der Reichweite des gewünschten Markenschutzes. Eine beim DPMA eingetragene nationale Marke gewährt nur Schutz innerhalb Deutschland. Eine nur nationale Markenanmeldung bietet sich immer dann an, wenn man den Umfang des eigenen Geschäfts noch nicht abschätzen kann oder man sicher weiß, dass man seine Leistungen nur innerhalb Deutschlands anbieten wird. In diesem Fall kann man recht kostengünstig beim DPMA eine Marke anmelden. Will man allerdings international agieren und auch internationalen Schutz, ist die Anmeldung einer Unionsmarke und/oder einer IR-Marke zu überlegen. Auf diesem Weg kann man mit einer Anmeldung mehrere geographischen Gebiete abdecken. Im Vergleich zur nationalen Marke ist die Anmeldung einer internationalen Marke jedoch kostenintensiver und daher für junge Gründer oftmals erstmals uninteressant.

Eintragung und Nutzung der Marken für bestimmte Klassen

Hat man sich für eine Markenform entschieden, muss diese auch für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen eingetragen werden. Nach der sog. Nizza-Klassifikation kann man eine Marke in insgesamt 45 verschiedene Klassen eintragen lassen. Dabei handelt es sich bei den Klassen 1 bis 34 um Warenklassen und bei den Klassen 35 bis 45 um Dienstleistungsklassen. Bietet man also als Produkt eine Ware an, wählt man regelmäßig aus den Klassen 1 bis 34 diejenigen aus, die für die eigene Ware am besten passen. Bietet man hingegen Dienstleistungen an, wählt man regelmäßig aus den Klassen 35 bis 45 die heraus, die am besten passen. Bietet man sowohl Waren als auch Dienstleistungen an, kann man selbstverständlich kombiniert auswählen.

Ist die Marke nach der Anmeldung für die gewählten Waren und/oder Dienstleistungsklassen eingetragen werden, muss die Marke auch für diese Waren und/oder Dienstleistungen auch im Geschäftsverkehr genutzt werden. Nutzt man die Marke nämlich nicht, wird sie auf Antrag eines Dritten wieder aus dem Register gelöscht. Dabei gewährt das DPMA allerdings den Inhaber einer Marke eine gewisse Schonfrist, sodass man nicht mit dem Tag der Anmeldung die Nutzung für alle eingetragenen Waren und/oder Dienstleistungen aufnehmen.

Schutzdauer einer Marke

Anders als beispielsweise Patente kann man Markenschutz grundsätzlich unendlich lang erhalten. Grundsätzlich deshalb, weil der Schutz zunächst auf 10 Jahre beschränkt ist. Nach Ablauf der 10 Jahre kann der Schutz allerdings gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr um weitere 10 Jahre verlängert werden. Das kann man letztlich beliebig oft machen, bis man die Verlängerungsgebühr nicht mehr entrichtet. Dann erlischt der Schutz der Marke.

Checkliste:

  • In welcher Form möchte ich meine Marke anmelden?
  • Bestehen ältere Marken, die einer Eintragung meiner Marke entgegenstehen könnten?
  • Wird meine Marke von einem Dritten bereits als Firma verwendet?
  • Beschreibt die von mir gewünschte Marke lediglich die von mir angebotene Ware oder Dienstleistung?
  • Möchte ich Markenschutz nur in Deutschland oder international?
  • Für welche Waren und/oder Dienstleistungen möchte ich meine Marke eintragen?
  • Wird die eingetragene Marke für alle Waren und/oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist tatsächlich genutzt?

Weiterführende Links:

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